 Erhebung und Verarbeitung von anonymen Daten
Jeder Zugriff auf unsere Homepage und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden von gängigen Webserver-Log-Dateien protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. Protokolliert werden u. a.: Name der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich werden die IP Adressen der anfragenden Rechner protokolliert. Diese Daten sind anonym / nicht personenbezogen und sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung gelöscht. Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn Sie diese Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage oder Registrierung und/oder nach einem Login, machen.
 Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese ausschließlich und nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge, für personifizierte Benutzerfreigaben/Berechtigungen und für die technische Administration. Der Verkauf, die Vermietung o. ä. an unbeteiligte Dritte erfolgt in keinem Falle. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Vermittlerdatenpflege und/oder Angebotsabgabe erforderlich ist. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Beantragen Sie die Löschung, so hat dies zur Folge, dass Ihr Zugang gesperrt wird.
 Cookies
Die Internetseiten verwenden an mehreren Stellen so genannte Cookies. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die von uns verwendeten Cookies sind so genannte "Session-Cookies".
 Google Analytics
Diese Website kann Analyse Programme benutzen (z. B. Google Analytics). Durch solche Webanalysedienste werden z. B. Zugriffszahlen gemessen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Erfassung und Bearbeitung der nicht personenbezogenen Daten durch Analyseprogramme einverstanden. Ausführliche Details finden Sie z. B. auf der Datenschutz-Erklärung von Google.
 Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten - sofern überhaupt vorhanden - informieren.
 Sicherheitshinweis
Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Übermittlung Ihrer Daten durch das Internet, wie z.B. per Email oder durch Ausfüllen eines Formulars auf einer Webseite, kann die vollständige Datensicherheit von uns naturgemäß nicht gewährleistet werden.
 Allgemeine Erläuterungen
Fondsgesellschaften, Bausparkassen, Banken, Versicherungen etc. (insgesamt nachfolgend ?Gesellschaften? genannt) sowie Versicherungsvermittler und an der Vermittlung/Betreuung/Verwaltung beteiligte Dritte (nachfolgend insgesamt ?Vermittler genannt) können ihre Aufgaben heute nur noch mit Hilfe der elektro-nischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln. Die Verarbeitung der uns be-kannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn d. BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt eine Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
 Einwilligungserklärung
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des jeweiligen Vertrages hinaus, endet jedoch beim Versicherer - außer in der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluß. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.
 Schweigepflichtentbindungserklärung
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweige-pflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen.
 1. Datenspeicherung
Gesellschaften speichern Daten, die für den Vertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag (wenn zutreffend) versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes, geführt (Vertragsdaten). Weiterhin gespeichert werden (wenn zutreffend) Depotwerte, Bausparsummen, Sonderzahlungen, der verdacht auf Geldwäsche etc.. Bei einem Versicherungsfall speichern Versicherer Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).
 2. Datenübermittlung an Rückversicherer
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben Versicherer in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungs-technische Angaben vom Versicherer, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.
 3. Datenübermittlung an andere Versicherer
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Festtellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austauschs von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.
 4. Zentrale Hinweissysteme
Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV- und beim PKV-Verband zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele:
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Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmiss-brauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung.
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Kfz-Versicherer: Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmiss-brauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung.
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Lebensversicherer: Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag aus versicherungsmedizinischen Gründen, aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer, wegen verweigerter Nachuntersuchung, Aufhebung des Vertrags durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers, Ablehnung des Vertrags seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung.
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Rechtsschutzversicherer: vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten, vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung.
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Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs.
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Transportversicherer: Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch.
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Unfallversicherer: Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheits-verletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.
 5. Datenverarbeitung in und außerhalb von Unternehmensgruppen
Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherungen und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien) werden durch rechtlich selbständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden.
Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von "Datenübermittlung", bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten - wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten - bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen.
 6. Versicherungsvermittler
Daneben arbeiten Gesellschaften mit Vermittlern zusammen. Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften und Pools, welche der Vermittler nutzt (nachfolgend insgesamt ?Vermittler? genannt). Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. In Ihren Versicherungsangelegenheiten, sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungs-angebots werden Sie durch Vermittler betreut. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von Ihnen und/oder den Gesellschaften die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungs-nummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie sonstige erforderliche Angaben über weitere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrags oder Investmentdepots. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von den jeweiligen Gesellschaften über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten.
 7. Nutzung von personenbezogenen Informationen anderer Unternehmen
Gesellschaften nutzen Informationen von Auskunfteien, wie z. B. der SCHUFA oder InFoScore. Die an Gesellschaften übermittelten Angaben beziehen sich konkret auf das Zahlungsverhalten des Antragstellers oder des Kunden in dessen Vergangenheit. Zur Einschätzung des Risikos von künftigen Zahlungsausfällen erstellt die Auskunftei für Gesellschaften und/oder Vermittler außerdem eine Prognose zur Einschätzung Ihrer zukünftigen Zahlungsfähigkeit. Dazu wird von dem Unternehmen auf der Grundlage bewährter, mathematisch-statistischer Analyseverfahren und unter Einbeziehung von Erfahrungswerten über vergleichbare Verbrauchergruppen ein einzelner Scorewert gebildet, welcher eine Einschätzung hinsichtlich des zukünftigen Zahlungsverhaltens des Antragstellers ermöglicht. Die Scorewert-Ermittlung erfolgt über Berechnungen von Durchschnittsgrößen und Wahrscheinlichkeitswerten für Vergleichsgruppen, die ähnliche Merkmale aufweisen wie der Antragsteller, wobei die zugrunde liegenden Informationen aus Auswertungen von Statistiken und Marktforschungen sowie aus Wohnort- und Gebäudedateien entnommen werden. Zweck der Nutzung der genannten Informationen ist es, bei Vertragsabschluß oder Vertragsänderungen die Zahlungs-fähigkeit des Kunden zu überprüfen, um zu entscheiden, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag abgeschlossen bzw. geändert wird, bei Zahlungsstörungen besser entscheiden zu können, welche Maßnahmen zweckmäßigerweise eingeleitet werden sollen und im Leistungsfall die Leistungspflicht zu prüfen. Ziel ist es, Kosten für die Gemeinschaft unserer Kunden zu vermeiden, die bei Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsausfällen einzelner Versicherter entstehen. Damit Verwechslungen hinsichtlich der Person des Antragstellers oder Kunden vermieden werden, ist es erforderlich, den Namen, die Anschrift und gegebenenfalls das Geburtsdatum an die Auskunftei weiterzugeben. Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung eines Scorewertes bei der Auskunftei zu widersprechen. Zurzeit arbeiten Gesellschaften und Vermittler meist mit folgenden Auskunfteien zusammen:
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SCHUFA Holding AG, Hagenauer Straße 44, 65203 Wiesbaden, www.schufa.de
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InFoScore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden, www.infoscore.de
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INFORMA Unternehmensberatung GmbH, Freiburger Straße 7, 75179 Pforzheim, Tel.: 01805/ 13 66 33 (12 ct/min)
 8. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Gesellschaft. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihre Vertragsgesellschaft.
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